AGB für Reisebüros und Reiseberater
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Wenn Sie weitere Fragen zu unserem Unternehmen und unseren Dienstleistungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. So erreichen Sie uns:
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Travello GmbH
Thesdorfer Weg 103
25421 Pinneberg
Per Telefon oder Fax
Telefon: +49 (0) 4101 / 8529401
Telefax: +49 (0) 4101 / 8529402
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Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@reisonaut.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Reisonaut.de
Verwender: Firma Travello GmbH, Thesdorfer Weg 103, 25421 Pinneberg, im folgenden Travello
§ 1 Anwendungsbereich
Travello betreibt unter der Domain Reisonaut.de eine Internetplattform, auf der reisewillige Nutzer den passenden Berater für die gewünschte Urlaubsregion finden können. Spezialisierte Mitarbeiter von Reisebüros, im folgenden auch Reiseberater genannt, haben hier die Möglichkeit, ihr persönliches Profil mit Bild, Ausbildung, Kurzbeschreibung, Zertifikaten und Spezialisierung einzustellen. Per Internet können diese Daten abgerufen werden, um sich ggf. anschließend mit diesem in Kontakt zu setzen.
Für Verträge mit Travello gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklichen Anerkennung von Travello wirksam.
Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mündliche Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Travello.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
Angebote von Travello sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn Travello sie bestätigt oder wenn er ihnen durch Ausführung des Einbindungsauftrags nachkommt. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 9 dieser AGB.
Der Vertrag kommt zustande durch Aktivierung mittels zutreffender Eingabe eines Passwortes in ein hierfür vorgegebenes Web-Formular. Das Passwort sowie den Link zur Aktivierungsseite erhält das Reisebüro bzw. der Reiseberater per eMail, nachdem er zuvor auf der Registrierungsseite von Reisonaut.de sein Profil eingetragen hat.
Achtung: Travello tritt lediglich als Betreiber der Internetplattform auf und wird nicht Partei der eigentlichen Reisevermittlungsverträge. Diese Verträge kommen allein zwischen Reisebüro und Kunden zustande!
§ 3 Leistungsumfang
Travello bietet als Leistung an, eine mittels grafikfähigem Browser lesbare Profilseite als Bestandteil auf seiner Internetseite zu integrieren und während der Laufzeit dieses Vertrags zum Abruf durch Internet-Nutzer bereitzuhalten. Jeder Reiseberater erhält eine eigene Profilseite mit Foto und standardisierten Textfeldern.
§ 4 Vertragspartner
Vertragspartner ist nicht der einzelne Reiseberater, sondern das Reisebüro selbst.
§ 5 Laufzeit der Einbindung
Die Laufzeit der Einbindung - und damit des Vertrages - beträgt 12 Monate ab erstmaliger Abrufmöglichkeit. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit das Reisebüro nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in schriftlicher Form die Kündigung erklärt.
§ 6 Einbindungsvorgang
Voraussetzung für die Einbindung in Reisonaut.de ist die Eigenschaft als Mitarbeiter/Inhaber eines Reisebüros. Durch Nennung des speziellen Reisebüros auf der Registrierungsseite soll sichergestellt werden, dass eine entsprechende Zugehörigkeit tatsächlich besteht. Sollte Travello bekannt werden, dass der Reiseberater keinem Reisebüro angehört, so kann der Vertrag außerordentlich gekündigt und dessen Profil gesperrt werden.
Der Reiseberater hat die Möglichkeit, sein Foto und Beschreibungstexte unmittelbar per Internet einzustellen und zu aktualisieren. Einrichtungs- und Änderungskosten entstehen nicht.
Sollte die Einrichtung per Internet im Einzelfall nicht möglich sein, so kann der Reiseberater Travello das Foto und die Profildaten auf einem bereit gestellten Einbindungsformular per Post zur Verfügung stellen (Foto auf CD-Rom). Für die Einrichtung des Reiseberaterprofils ist in diesem Fall vom Reisebüro eine einmalige Pauschale von EUR 50 (zzgl. 19% MwSt.) zu entrichten. Für jede Änderung des Profils durch Travello wird ein Pauschalbetrag von weiteren EUR 30 (zzgl. 19% MwSt.) fällig. Das Reisebüro trägt zudem die Kosten für Verpackung und Zusendung der Text- und Fotodaten selbst. über den Abschluss der Einbindungsarbeiten und die Verfügbarkeit der Profilfläche im Internet wird der Reiseberater schriftlich oder per eMail informiert.
§ 7 Verfügbarkeit des Profils
Der Nutzer erkennt an, dass eine zu 100 % Verfügbarkeit technisch generell nicht zu gewährleisten ist. Travello behält sich vor, aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen die Dienstleistungen kurzzeitig auszusetzen oder zu beschränken. Sollten gleichwohl vorbeugende Wartungsarbeiten mit langfristiger Nichterreichbarkeit erforderlich werden, werden diese dem Reiseberater per eMail angekündigt.
§ 8 Meta-Tags
Travello ist nicht verpflichtet, einen so genannten Meta-Tag zum Angebot des Reiseberaters bzw. des Reisebüros einzurichten.
§ 9 Allgemeine Preisbestimmungen
Die Einbindung eines Profils in die Internetplattform Reisonaut.de ist kostenlos. Jedes Profil bleibt für 1 Jahr freigeschaltet und kann vor Ablauf des Jahres erneuert werden.
§ 10 Preisanpassungen
Travello kann die Vergütung nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit anpassen. Änderungen der Preise gelten auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen mit der Mitteilung an das Reisebüro, bei Preiserhöhungen einen Monat nach diesem Zeitpunkt. Falls das Reisebüro mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, ist es berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich oder per eMail zu kündigen.
§ 11 Mehrere Reiseberater pro Reisebüro
Reisonaut.de ist eine Plattform für Mitarbeiter von Reisebüros mit Kenntnissen in speziellen Urlaubsregionen und Touristikbereichen. Jeder Reiseberater wird durch ein eigenes Profil auf Reisonaut.de repräsentiert.
ACHTUNG: Es widerspricht dem Gedanken von Reisonaut.de, wenn sich Reisebüros mit einem Mitarbeiter in die Datenbank eintragen, sodann eingehende Anfragen jedoch an andere Mitarbeiter weitergeben. Es soll sichergestellt werden, dass alle Anfragen ausschließlich von den registrierten Reiseberatern beantwortet werden. Sollte Travello von einer Weiterleitung von Anfragen Kenntnis erhalten, so kann der Vertrag außerordentlich gekündigt und das Profil gesperrt werden.
§ 12 Gültigkeit von Preisen
Die Gültigkeit der in diesem Vertrag genannten Preise ist auf die Zeit bis zum 1.1.2008 beschränkt.
§ 13 Fälligkeit von Zahlungen und Verzug
Die Pauschale für die Einrichtung eines Profils durch Travello (§ 6) wird fällig mit Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Reisebüro. Erst nach Eingang der Pauschale auf dem Konto von Travello wird das Reiseberaterprofil frei geschaltet und damit für den Internetnutzer erreichbar.
Im Fall des Zahlungsverzugs des Reisebüros ist Travello berechtigt, den gesetzlichen Verzugsschaden zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Reisebüros
Das Reisebüro ist für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Profilseiten seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich.
§ 15 Verzögerungen bei der Einbindung
Im Falle der Profil-Einbindung durch Travello (§ 6 Abs. 2) wird versichert, dass alle übersandten Daten nach Zahlungseingang zeitnah in die Internetplattform Reisonaut.de eingestellt werden. Hängt die Einbindung dagegen von Materialien des Reisebüros oder von durch ihn beauftragten Dritten ab und scheitert die Einbindung aus Gründen, die Travello nicht zu vertreten hat, steht dem Reisebüro ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Einbindung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und Travello dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, die nicht Betriebsrisiko sind.
§ 16 Technische Störungen
Unwesentliche Beeinträchtigungen, insbesondere durch technische Störungen oder notwendige Wartungsarbeiten, die Travello nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht zu Rücktritt oder Schadensersatz. Hat das Reisebüro eine der genannten Störungen, insbesondere durch verspätete Bereitstellung von Materialien zu vertreten, so kann Travello Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz bzw. weitere Vertragserfüllung verlangen.
§ 17 Beachtung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter
Die Parteien verpflichten sich, auf ihren Internetseiten alle Gesetze zu beachten, insbesondere die Vorschriften des Strafrechts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Markenrechts. Das Reisebüro hat diese Gesetze insbesondere bei der Auswahl der Fotos und Beschreibungstexte zu beachten.
Sofern ein zurechenbarer Verstoß gegen die genannten oder andere Vorschriften durch einen Link selbst oder den Inhalt der Internetseiten des Reisebüros vorliegt, verpflichtet dieses sich, Travello von jeglicher Haftung freizustellen. Hierzu zählen auch die Aufwendungen und Kosten, die durch ein entsprechendes Unterlassungs-, Auskunftserteilungs-, Beseitigungs- oder Vernichtungsverfahren oder durch Schadensersatzprozesse entstehen. In einem solchen Fall wird das Reisebüro Travello nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen und über entsprechende Vorgänge unverzüglich informieren.
Das Reisebüro versichert, dass es über alle Rechte, einschließlich aller Nutzungs- und Verfügungsrechte, verfügt oder diese bis zur Übergabe der Profilvorlage beschafft, die zur Ausführung des Einbindungsauftrags in Bezug auf die Werbevorlage erforderlich sind. Das Reisebüro haftet uneingeschränkt für den Bestand dieser Rechte während der Vertragslaufzeit, stellt Travello von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt alle auf einem Verstoß hiergegen beruhenden Schäden, Aufwendungen und Kosten.
Travello verwendet die vom Reisebüro eingereichten (§ 6 Abs. 2) bzw. eingestellten Profilvorlagen gemäß den vertraglichen Vorschriften unter der Voraussetzung, dass dieser über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt und keine Rechte Dritter entgegenstehen oder dass die Verwendung des Materials durch Rechte Dritter eingeschränkt ist. Werden dem Reisebüro nachträglich solche Verletzungen von Nutzungsrechten, z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird es Travello unverzüglich darüber informieren. Travello stehen dann die Rechte entsprechend Abs. 3 zu.
Soweit ein Verstoß nach den vorgenannten Absätzen vorliegt, ist Travello berechtigt, gesetzte Hyperlinks und Inhalte unkenntlich zu machen oder zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist infolge der befristeten Laufzeit ausgeschlossen.
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt - über die oben erwähnten Gründe hinaus - insbesondere vor, wenn
a) über das Vermögen des Reisebüros ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
b) oder das Reisebüro gegen die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung von Travello nicht innerhalb von 2 Wochen einstellt bzw. beseitigt.
§ 19 Gewährleistung und Haftung
Das Reisebüro ist verpflichtet, als Profilvorlage eingestelltes/eingereichtes digitalisiertes Material durch Datensicherung gegen Verlust oder Veränderung zu schützen. Travello haftet nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden z. B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten an eingestellten oder überlassenen Profilvorlagen.
Ansprüche des Reisebüros auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, Travello haftet wegen Garantien oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadensersatzansprüche des Reisebüros wegen Verzugs oder Unmöglichkeit gegenüber Travello sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Leistung, der aufgrund der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen erbracht werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
§ 20 Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von dem Reisebüro und Reiseberater erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
Zum Zwecke der Kreditprüfung erteilt der Neukunde Travello die jederzeit widerrufliche Genehmigung für einen insoweit erforderlichen Datenaustausch mit Auskunfteien.
§ 21 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (eMail) und damit in Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
In der eMail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d. h., sie muss den Namen und die eMail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene eMail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Auf schriftlichen Wunsch des Reisebüros wird ein Verschlüsselungsverfahren (PGP) verwendet.
Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
§ 22 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Vertragssprache ist deutsch.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Pinneberg vereinbart.
Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn das Reisebüro zu den Kaufleuten im Sinne von § 38 ZPO gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die Vertragsbedingungen im Übrigen wirksam.
